Wie sich Künstliche Intelligenz auf die Arbeitswelt auswirkt
Der Hype um Künstliche Intelligenz, der von Marketing-Menschen, Journalisten und manchen Zukunfts-Forschern gern erzeugt wird, ist mitunter unredlich. Dies gilt insbesondere in der Arbeitswelt. Viele der Anwendungen, die dort versprochen werden - wie das automatisierte Erkennungsverfahren bei der Auswahl von geeigneten Bewerber/Innen oder das Anlegen von „persönlichen „Lern-Avataren“ sind zwar technisch möglich, doch rechtlich unzulässig.
Dies betrifft zum einen die Auswahl der Datensätze, die zum Training dieser Algorithmen verwandt werden. Unternehmen und Organisationen sind gut beraten, sich bei der betrieblichen Anwendung von Formen der Künstlichen Intelligenz juristisch vergewissern, dass sie keine persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter/innen nutzen. Denn alles was zur Profil-Bildung beiträgt, widerspricht dem Betrieblichen Verfassungsgesetz und Schutz der Persönlichkeitsrechte. Oder wollen Sie künftig am Eingang Ihres Arbeitsbereiches mit Ampelsystem und entsprechendem Ton begrüßt werden, je nachdem wie Sie zuletzt „performt haben?“.